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Euthanasie

Euthanasie - von Ihrem Tier in Würde Abschied nehmen

Niemand spricht gerne über den letzten Gang und jeder geht mit dem Thema Tod und Abschied Nehmen anders um.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, die Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt des Loslassens zu finden.
In einer Notfallsituation mit lebensbedrohlichen Verletzungen mag dies einfacher fallen, als bei schleichender Krankheit, die die Lebensqualität des Patienten zunehmend verschlechtert. Dabei gibt es natürlich gute und schlechte Tage und ohne akuten Anlass einen Termin festzulegen, fällt schwer. Viele Patientenbesitzer leiden unter schlechtem Gewissen oder wünschen sich, dass eines Morgens der langjährige Freund einfach eingeschlafen ist.

Bitte führen Sie sich vor Augen, dass wir es in der Tiermedizin als Privileg betrachten dürfen, Leiden zu ersparen. Im Gegensatz zur Humanmedizin können unsere Patienten nicht für sich selbst entscheiden, sondern der Tierbesitzer steht in der Verantwortung, diesen Schritt zusammen mit seinem Tierarzt zu beschließen.
Keiner wird Sie dazu überreden, häufig ist das Abschied nehmen ein Prozess.
Ist der Tag gekommen, sprechen Sie bitte mit uns einen Termin ab, damit wir uns genügend Zeit nehmen können.
Euthanasie bedeutet wörtlich „Schöner Tod".

Im Tiergesundheitszentrum Lahr werden Tiere durch eine Injektion überdosierten Schlafmittels getötet. Daher rührt auch der Begriff „Einschläfern". Idealerweise wird dabei ein Venenkatheter gelegt und das Narkotikum direkt in die Blutbahn injiziert. Innerhalb von Sekunden tritt tiefe Bewusstlosigkeit ein und nach sehr kurzer Zeit hört das Herz auf zu schlagen, das Tier wird dann für tot erklärt.
In manchen Fällen sind Tier und Besitzer sehr aufgeregt, so dass es ratsam ist, zuvor dem Patienten eine Beruhigung (Sedation/Narkose) zu verabreichen.
Ob Sie bis zum letzten Augenblick bei Ihrem Tier sein möchten, entscheiden Sie selbst. Wir versichern Ihnen die Würde des Tieres bis zum Schluss zu achten!
Bei Pferden erfolgt die Abholung des Tierkörpers durch einen Abholservice.
Kleintierbesitzer dürfen sich aussuchen, ob der Tierkörper bei uns verbleibt, oder ob Sie ihn mit nach Hause nehmen. Eine Bestattung im Garten ist erlaubt, solange es sich um eigenen Grund und Boden handelt, welcher nicht im Wasserschutzgebiet liegt.
Oder Sie entscheiden sich für die Einzelverbrennung in einem Tierkrematiorium oder die Abholung durch einen Tierfriedhof.
Sie können so selbst bestimmen, welche Form der Erinnerung und Trauer sie wählen möchten.

Für weitere Fragen sprechen Sie uns bitte direkt an.

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